Allgemeine Reisebedingungen von Nordland Tours GmbH

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reisen von Nordland Tours GmbH („Nordland Tours“), bei welchen eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise angeboten werden.  Sie gelten zwischen Nordland Tours als Reiseveranstalter und der die Pauschalreise buchenden Person (m/w/d), dem „Kunden“. Diese Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten nicht für die von Nordland Tours lediglich vermittelten Reisen, die von Dritten als Pauschalreise angeboten und durchgeführt werden, oder für die Vermittlung touristischer Einzelleistungen durch Nordland Tours. 

2. Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente

2.1 
Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Kunde Nordland Tours den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung der jeweiligen Reise auf der Internetseite und auf Basis dieser ARB verbindlich an. Hat Nordland Tours dem Kunden auf Anfrage, die auch elektronisch vorgenommen werden kann, eine individuelle Reiseausschreibung erstellt, bildet diese die Grundlage der Buchung nebst diesen ARB. Es wird dem Kunden empfohlen, die von Nordland Tours zur Verfügung gestellten Formulare für die Anmeldung zu verwenden. 

2.2 
Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. 

2.3 
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch Nordland Tours zustande. Nordland Tours bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB (z. B. auf Messen) erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.

2.4 
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von Nordland Tours vor, an das Nordland Tours für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annehmen und der Vertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.

2.5  
Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich Nordland Tours mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.

2.6  
Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: Nordland Tours weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

3. Leistungen von Nordland Tours

3.1 
Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung von Nordland Tours in der zur betreffenden Reise gehörigen Reiseausschreibung auf der Internetseite in Verbindung mit der Reisebestätigung, die den Vertragsschluss bestätigt. Bei Erstellung eines individuellen Programms für den Kunden bildet dieses die Grundlage der Leistungen von Nordland Tours in Verbindung mit der Reisebestätigung an den Kunden.

3.2 
Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Nordland Tours nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 

4. Zahlung

4.1 
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 10 Prozent des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist 28 Tage vor dem vertraglichen Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern die Insolvenzabsicherung wirksam besteht und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziff. 10 Satz 1 genannten Grund abgesagt werden kann. 

4.2 
Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist Nordland Tours berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann Nordland Tours den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an den nachstehenden Ziffern 6.2 und 6.3 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

5.1 
Nordland Tours behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Nordland Tours den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Nordland Tours zur Preissenkung nach Ziff. 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

5.2 
Da Ziff. 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Nordland Tours führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Nordland Tours zu erstatten. Nordland Tours darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 

5.3 
Nordland Tours behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden). Nordland Tours hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird. 

5.4 
Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Nordland Tours sie nicht einseitig vornehmen. Nordland Tours kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Nordland Tours bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Nordland Tours die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 5.4 entsprechend, d. h. Nordland Tours kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Nordland Tours bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von Nordland Tours bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

5.5 
Nordland Tours kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Nordland Tours den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornierung der Reise

6.1 
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Nordland Tours. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform zu erklären.

6.2 
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert Nordland Tours den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Grundsätzlich gelten die für die betreffende Reise ausgewiesenen Entschädigungspauschalen. Vorbehaltlich einer solchen gesonderten Vereinbarung gelten die folgenden Entschädigungspauschalen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Nordland Tours und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bestimmen:

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn   20 %
vom 29. bis 21. Tag vor Reisebeginn   35 %
vom 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn  45 %
vom 13. bis 8. Tag vor Reisebeginn  60 %
ab 7. Tag vor Reisebeginn und
bei Rücktritt am Abreisetag / Nichterscheinen 90 %
Dem Kunden bleibt es unbenommen, Nordland Tours nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von Nordland Tours geforderten Pauschalen. 

7. Umbuchungen, Ersatzpersonen

7.1
Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Buchung der Reise Umbuchungen vorgenommen, kann Nordland Tours ein Umbu-chungsentgelt von € 150,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Ist Nordland Tours zu einer Umbuchung nicht bereit bzw. ist diese nicht möglich, so kann der Kunde nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung unter den in den Ziffern 6.2 und 6.3 genannten Bedingungen vorgehen. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. 

7.2 
Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Nordland Tours nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Nordland Tours kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber Nordland Tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Nordland Tours darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

8. Reiseversicherungen

Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt Nordland Tours den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. 

9. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Nordland Tours ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. 

10. Rücktritt durch Nordland Tours

Nordland Tours kann bis 28 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteinehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist ebenfalls angibt. Des Weiteren kann Nordland Tours vom Reisevertrag zurücktreten, wenn Nordland Tours aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. 

11. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust

11.1 
Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von Nordland Tours oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit Nordland Tours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. 

11.2 
Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Nordland Tours den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Nordland Tours kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Nordland Tours die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Nordland Tours Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

11.3 
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Nordland Tours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe durch Nordland Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Nordland Tours hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. 

11.4 
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder direkt gegenüber Nordland Tours anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pauschalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

11.5 
Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den Check-In und die Sicherheits- und / oder Gesundheitskontrolle bequem passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.

12. Schadensminderungspflicht

Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Nordland Tours auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

13. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Nordland Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Mont-realer Übereinkommen gegeben sind.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nordland Tours ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de

15. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

15.1 
Nordland Tours informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste, auch bei Covid-19-Maßnahmen des Bestimmungslandes), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

15.2 
Nordland Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Nordland Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Nordland Tours hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten. 

15.3 
Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Nordland Tours hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.

16. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

16.1 
Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Nordland Tours den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. Nordland Tours hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse: info@nordlandtours.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Nordland Tours unter der unten genannten Adresse kontaktieren. 

16.2 
Mit einer Nachricht an info@nordlandtours.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

17. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

17.1 
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Nordland Tours findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Nordland Tours vereinbart.

17.2 
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Nordland Tours nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
 

Reiseveranstalter: 
Nordland Tours GmbH, Winklerstr. 19, 09113 Chemnitz, Geschäftsführer: Frau Amalia-Rebecca Pascu, E-Mail: info@nordlandtours.com, USt-ID: DE 111 656 571. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Generali Deutschland AG, Adenauerring 7, 81737 München, Telefon: (089) 5121-0, E-Mail: service@generali.de, Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese ARB sind urheberrechtlich geschützt. 

Allgemeine Vermittlungsbedingungen Nordland Tours GmbH für die Vermittlung von touristischen Einzelleistungen (Mietwagen, Fährüberfahrten, Unterkünfte)

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1. Geltungsbereich

1.1 
Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten für die Vermittlung von touristischen Einzelleistungen durch Nordland Tours, wie die Vermietung von Mietwagen, insbesondere Wohnmobile, von Fährüberfahrten, von Ausrüstungen oder von einzelnen Beherbergungen, die von Mietfahrzeuganbietern, Camper- und Wohnmobilvermietungen, Fährunternehmen oder Hotels vor Ort dem Kunden (m/w/d) angeboten werden („Anbieter“).

1.2 
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Nordland Tours als Vermittler und dem Kunden sind die Regelungen über die Geschäftsbesorgung (§ 675 ff. BGB) anzuwenden. Nordland Tours erbringt mit ihrer Tätigkeit die vom Kunden gewählten Leistungen nicht selbst, sondern vermittelt diese vielmehr für die in den Angeboten genannten Anbieter. Verträge über die gebuchten Leistungen kommen somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Nordland Tours hat keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Leistungen durch die Anbieter erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter wird insoweit verwiesen. In diesen können Bestimmungen zur Zahlung, Stornierung und Haftung enthalten sein. Nordland Tours und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Die Durchführung oder Erbringung der Leistungen selbst zählt nicht zu den Vertragspflichten von Nordland Tours.

1.3 
Nordland Tours wird Sonderwünsche des Kunden weiterleiten, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass dem Sonderwunsch entsprochen wird. Bestätigte Sonderwünsche ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1 
Mit seiner Anmeldung bei Nordland Tours bietet der Kunde grundsätzlich dem jeweiligen Anbieter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage des konkreten Angebots und Nordland Tours den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Vermittlungsbedingungen verbindlich an. Es wird empfohlen, die Buchung elektronisch über das Internet oder per E-Mail vorzunehmen. Auf der Internetseite von Nordland Tours kann der Kunde eine unverbindliche Anfrage elektronisch vornehmen.

2.2 
Der Vertrag kommt erst mit der Annahme der Anfrage durch den Mietfahrzeuganbieter bzw. sonstigen Anbieter zustande. Nordland Tours wird den Kunden sodann im Auftrag des Mietfahrzeuganbieters oder sonstigen Anbieters über die Annahme und den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) informieren. 

2.3 
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelte Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Mietfahrzeuganbieter bzw. sonstigen Anbieter, bei dem die Buchung erfolgt ist, auf eventuelle Unrichtigkeiten und Abweichungen unverzüglich hinzuweisen.

2.4 
Sofern die Buchungsbestätigung und / oder ein Voucher bei Abholung des Mietfahrzeugs und / oder Entgegennahme des Service bzw. der sonstigen Leistung nicht vorgelegt werden kann, kann die Leistung (Mietfahrzeug oder Servicedienstleistung) vom Anbieter verweigert werden. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung eine funktionierende E-Mail-Adresse anzugeben, die er auch regelmäßig (inkl. des SPAM-Ordners) überprüft. Bei Buchung einer Unterkunft sind die Reiseunterlagen, die Buchungsbestätigung und der Voucher vor Ort bei sich zu führen und vorzulegen, bei Buchung einer Fähre die erhaltenen Tickets oder Voucher.

2.5 
Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: Nordland Tours weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, wie der Vermittlung oder dem Angebot von Mietwagen, kein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag mit dem Kunden außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

3. Zahlung, Inkasso und Abwicklung

3.1 Der ausgewiesene Gesamtpreis der Buchung wird entsprechend der Zahlungsbedingungen des jeweiligen Anbieters fällig. Diese variieren je nach Anbieter und können eine An- und Restzahlung vorsehen, über die die Buchungsbestätigung den Kunden informiert. 

3.2 
Zahlungen erfolgen grundsätzlich an Nordland Tours, die für den jeweiligen Mietfahrzeuganbieter bzw. sonstigen Anbieter geldempfangsbevollmächtigt ist. Nordland Tours ist insoweit berechtigt, für alle gebuchten oder stornierten Leistungen die Zahlungen für die jeweiligen Mietfahrzeuganbieter einzuziehen, ggf. nicht nur außergerichtlich, sondern auch gerichtlich.

3.3 
Werden fällige Zahlungen auch nach Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig geleistet, können Nordland Tours und der jeweilige Mietfahrzeuganbieter bzw. sonstige Anbieter vom Vertrag zurücktreten und alle ausgegebenen Dokumente, Tickets oder Voucher für ungültig erklären bzw. sich weigern, solche Dokumente für den Kunden auszugeben. Näheres regeln ggf. die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Mietfahrzeuganbieter bzw. sonstigen Anbieter, wenn wirksam einbezogen.

3.4 
Wird bei der Buchung die Zahlungsart „Kreditkarte“ gewählt, beinhaltet die Bekanntgabe der Kreditkartendaten die Einwilligung zum Einzug der vereinbarten fälligen Beträge von und die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Hat Nordland Tours diese Zahlungsart in der Buchungsbestätigung ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von Nordland Tours vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und der Mietfahrzeuganbieter / sonstige Anbieter ist berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen.

4. Gewährleistung, Haftung, Verjährung

4.1 
Nordland Tours verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Vermittlung des Vertrages zwischen dem Kunden und dem vom Kunden ausgewählten Mietfahrzeuganbieter bzw. sonstigen Anbieter und übermittelt das Vertragsangebot des Kunden. Dabei übernimmt Nordland Tours keine Haftung für das Zustandekommen eines dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Vertrages mit dem vermittelten Mietfahrzeuganbieter oder sonstigen Anbieter. Die Entscheidung über die Annahme des Vertragsangebotes obliegt alleine dem Mietfahrzeuganbieter bzw. Anbieter. Nordland Tours haftet auch nicht für die ordnungsgemäße Durchführung des vermittelten Vertrages und der gebuchten Leistung, hierfür haftet nur der jeweilige Mietfahrzeuganbieter bzw. Anbieter der Leistung auf Basis von deren AGB. Für die vom Kunden gewählten Leistungen können danach besondere Regelungen und Einschränkungen gelten.

4.2 
Bei den Angaben zu den Mietfahrzeugen und Mietverträgen sowie sonstigen Leistungen von Anbietern ist Nordland Tours auf Informationen angewiesen, die von den Mietfahrzeuganbietern oder sonstigen Anbietern an Nordland Tours übermittelt werden. Nordland Tours übernimmt diese Angaben, die insoweit keine eigenen Zusicherungen bestimmter Eigenschaften der vermittelten Leistungen darstellen, für die Nordland Tours einstehen müsste. Für die vermittelten Leistungen haftet alleine der Mietfahrzeuganbieter bzw. der Anbieter, an die sich der Kunde mit etwaigen Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen direkt wenden muss. 

4.3 
Nordland Tours haftet als Vermittler von Einzelleistungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nordland Tours nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen Nordland Tours ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Nordland Tours. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4.4 
Ansprüche des Kunden gegenüber Nordland Tours aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Nordland Tours.

5. Rücktritt durch den Kunden, Stornierungsentschädigungen, Umbuchungen

5.1 
Der Kunde kann jederzeit vor Vertragsbeginn zurücktreten und hat den Rücktritt gegenüber Nordland Tours als Erklärungsempfänger für den Mietfahrzeuganbieter bzw. sonstigen Anbieter zu erklären. Bei Stornierungen von Mietfahrzeugbuchungen oder der Buchung sonstiger Servicedienstleistungen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Mietfahrzeuganbieter bzw. der sonstigen Anbieter, wenn bei Vertragsschluss wirksam einbezogen. Die Rücktrittserklärung / Stornierung muss gegenüber Nordland Tours als Empfangsberechtigte für den Mietfahrzeuganbieter oder den Anbieter eingehen. Nordland Tours weist darauf hin, dass nach den Stornierungsbedingungen einiger Anbieter keine Rückerstattungen vorgenommen werden und insbesondere bei Nichterscheinen oder Nichtabholung des Mietwagens ggf. keine Rückerstattungen möglich sind. Bei einem Rücktritt des Kunden ist Nordland Tours berechtigt, eine eigene Stornierungsentschädigung in Höhe von € 200,00 zu berechnen. Dem Kunden ist dabei unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der von Nordland Tours oder dem Anbieter genannten Pauschalen entstanden ist.

5.2 
Umbuchungen und Buchungsänderungen sind möglich, wenn die Vertragsbedingungen des Anbieters sie vorsehen. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Anbieter. Es wird empfohlen, diese schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) zu erklären und Nordland Tours dabei in cc. zu setzen. Im Fall der Umbuchung ist Nordland Tours berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von € 200,00 dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der von Nordland Tours oder dem Anbieter genannten Umbuchungsentgelt entstanden ist.

6. Pflichten des Kunden

6.1 
Beanstandungen, die einen Anbieter betreffen und während des Aufenthaltes auftreten, hat der Kunde unverzüglich diesem anzuzeigen. Der Anbieter muss die Möglichkeit erhalten, einen Mangel zu beseitigen und / oder Abhilfe zu schaffen. 

6.2 
Der Kunde hat bei der Inanspruchnahme von touristischen Dienstleistungen sein Verhalten so anzupassen, dass er andere nicht beeinträchtigt, in Gefahr bringt oder ihnen Schaden zufügt. Die Straßenverkehrsvorschriften des Reiselandes sind einzuhalten. Ein Verkehrsunfall ist der Polizei zu melden und dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass ein Protokoll durch die Polizei erstellt wird.

7. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

7.1 
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Nordland Tours zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit es für die Vertragserfüllung mit dem Kunden und die Kundenbetreuung erforderlich ist. Nordland Tours hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage des Kunden, der Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben, sondern nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen, wie etwa an die Mietfahrzeuganbieter / Anbieter, die zur Durchführung des vermittelten Vertrages die Daten benötigen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Sofern die personenbezogenen Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse info@nordlandtours.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Nordland Tours unter der unten genannten Adresse kontaktieren. 

7.2 
Mit einer Nachricht an info@nordlandtours.com kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. 

7.3 
Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Nordland Tours auf dieser Internetseite, auf die ausdrücklich verwiesen wird, ebenso aus dem Datenschutzhinweis, der bei Buchung angeklickt wird.

8. Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Hinweise 

8.1 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages und umgekehrt. Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Auf den Mietvertrag über das Fahrzeug kann ausländisches Recht zur Anwendung kommen.

8.2 
Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Nordland Tours vereinbart.

8.3 
Hinweise: Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtli-chen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossenen Verträgen bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: Nordland Tours nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist gesetzlich nicht hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht. 

Vermittler: 
Nordland Tours GmbH, vertr. d. Frau Amalia-Rebecca Pascu, Winklerstr. 19, 09113 Chemnitz, Telefon:  08252 - 91 69 038, Fax: 08252 - 91 69 039, E-Mail: info@nordlandtours.com, Amtsgericht Chemnitz, HRB 34305, USt.-ID DE 111 656 571. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von Einzelleistungen (Mietwagen,  Unterkünfte). Reisevermittler-Haftpflichtversicherung: Generali Deutschland AG, Adenauerring 7, 81737 München, Telefon: (089) 5121-0, E-Mail: service@generali.de. Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.