Nordland Tours - West Kanada Reisen

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Reise- und Zahlungsbedingungen für Nordland Tours


I. Buchung

1. Die Buchung der Reise und einzelner Reiseleistungen wird für NORDLAND TOURS erst verbindlich, wenn sie dem Reisenden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro schriftlich von NORDLAND TOURS bestätigt worden ist (Reisebestätigung).

2. An seine Anmeldung ist der Reisende bis zur Annahme durch NORDLAND TOURS, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Anmeldung, gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung überprüfen zu können).

3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reiseprospekt (Broschüre) beschriebenen Reisen und Reiseleistungen sowie zu den Reise- und Zahlungsbedingungen bedürfen ausdrücklich der Vereinbarung mit NORDLAND TOURS. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseprospektes einschließlich der Reise- und Zahlungsbedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.


II. Vermittlung von fremden Leistungen (Sonderleistungen)


1. Die von NORDLAND TOURS im Reiseprospekt angebotenen Reisen und Reiseleistungen (z.B. Lodges, Touren etc.) betreffen nur das ausgeschriebene Arrangement mit den jeweils ausgeschriebenen Leistungen („im Preis inbegriffen“). Flüge nach Kanada / Alaska und zurück sind nicht Bestandteil der pauschalen Reiseangebote.

2. NORDLAND TOURS bietet (auch im Reiseprospekt) Flüge nach und von Kanada und Alaska, sonstige separate Anschluss-Beförderungen, Nurflug, Mietwagen, Wohnmobile, separate Fährtransporte als Sonderleistungen und Zusatzleistungen an. Diese Reiseleistungen werden von NORDLAND TOURS im fremden Namen angeboten und von NORDLAND TOURS  lediglich vermittelt.

NORDLAND TOURS ist in diesem Fall nicht Vertragspartner des Reisenden für die Sonder- und Zusatzleistungen und haftet deshalb nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Vertragserfüllung selbst.

3. Angaben über  vermittelte Sonderleistungen fremder Leistungserbringer im Reiseprospekt beruhen auf deren Angaben NORLAND TOURS gegenüber  und stellen keine eigene Zusicherung von NORLAND TOURS  dem Reisenden gegenüber dar.


III. Zahlung des Reisepreises


1. Der Reisepreis ist vor Durchführung der Reise nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu bezahlen. Dies gilt auch für eine Anzahlung.

2. Nach Reisevertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des gesamten Reisepreises, jedoch maximal € 260,00 pro Person, fällig. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt per Banküberweisung zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. Bis zur Zahlung des vollständigen Reisepreises kann NORDLAND TOURS die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen verweigern.

3. NORDLAND TOURS ist berechtigt, die Reiseleistung endgültig zu verweigern, indem sie vom Vertrag zurücktritt und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung vom Reisenden verlangt, wenn der Reisende sich mit der Anzahlung oder mit dem restlichen Reisepreis in Verzug befindet und ihm erfolglos von NORDLAND TOURS schriftlich eine angemessene Frist zur Leistung/Nacherfüllung gesetzt worden war.

4. Entschädigungen für Reiserücktritte, Verarbeitungs- und Umbuchungskosten sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.

5. Sämtliche Zahlungen, auch Anzahlungen, können mit befreiender Wirkung nur an den in der Buchungsbestätigung oder Rechnung von NORDLAND TOURS angegebenen Empfänger geleistet werden. Fehlt die Angabe eines Zahlungsempfängers, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung auch an das buchende Reisebüro zu leisten.


IV. Vertragliche Leistungen, Leistungsänderungen


1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen in dem Reiseprospekt / Internetangebot von NORDLAND TOURS sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung bzw. Rechnung.

2. NORDLAND TOURS ist berechtigt, Änderungen der einzelnen Reiseleistungen vorzunehmen, soweit diese nicht erheblich sind, insbesondere nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen, nach Abschluss des Reisevertrages notwendig geworden und nicht wider Treu und Glauben von NORDLAND TOURS herbeigeführt worden sind.

Die Rechte des Reisenden im Falle einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung gemäß § 651 a Abs. 5 BGB und Ansprüche des Reisenden aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt.


V. Umbuchung und Ersatzteilnehmer


1. Umbuchungen sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag mit anschließender Neubuchung möglich.

2. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter als Ersatzteilnehmer in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (Vertragsübertragung gem. § 651 b BGB). NORDLAND TOURS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen.

Im Falle der Vertragsübertragung haften der eintretende Reise und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch seinen Eintritt verursachten Mehrkosten. Diese können von NORDLAND TOURS mit pauschal € 50,00 pro Buchung in Rechnung gestellt oder konkret abgerechnet werden. Der Nachweis, dass niedrigere oder gar keine Mehrkosten entstanden sind, bleibt dem ursprünglichen Reiseteilnehmer und dem Ersatzteilnehmer unbenommen.

Bei Flugbuchungen aufgrund besonderer Tarife wird auf die eingeschränkte Möglichkeit der Ersatzteilnahme und ggf. Mehrkosten, die von den Fluggesellschaften verlangt werden, hingewiesen.


VI. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn


1. NORDLAND TOURS ist bei Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) berechtigt, anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend zu machen.

    Bei Stornierungen werden berechnet

- bis 90 Tage vor Reiseantritt: 15%
- 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt
25%
- 59 bis 25 Tage vor Reiseantritt 50%
- 24 bis 8 Tage vor Reiseantritt 65%
- ab 7 Tage vor Reiseantritt bzw. bei Nichterscheinen 75%

des Reisepreises. Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.

Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes von NORDLAND TOURS ermittelt worden. Dem Reisenden bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.

2.  Soweit in diesen Bedingungen keine pauschalierten Rücktrittsentschädigungen für von NORDLAND TOURS zu erbringende Reisen und Reiseleistungen sowie für von NORDLAND TOURS nur vermittelte Reiseleistungen fremder Leistungserbringer genannt werden, werden die entstandenen Rücktrittsentschädigungen nach den gesetzlichen Bestimmungen konkret berechnet und in Rechnung gestellt. Diese Entschädigungen können je nach Art der Leistung und Zeitpunkt des Rücktritts im Einzelfall bis zu 100% des gebuchten Reise- bzw. Leistungspreises betragen. Dies gilt insbesondere bei Flugreisen für die Inanspruchnahme von Sondertarifen, beispielsweise im Intercontinentalverkehr.


VII. Rücktritt bei vereinbarter Mindestteilnehmerzahl

Bis 21 Tage vor Reiseantritt ist NORDLAND TOURS berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung festgelegte Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht wurde.


VIII. Versicherungen


1. Gegen die in Ziffer VI. genannten Rücktrittsentschädigungen (Stornokosten) kann sich der Reisende durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung versichern. NORDLAND TOURS übersendet zusammen mit der Reisebestätigung Unterlagen für den Selbstabschluss dieser Versicherung durch den Reisenden..

Die Reiserücktritts-Versicherung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung beim Kunden gebucht werden.


2. Der Reisende ist gegen Unfall durch die einzelnen Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaften) nach den jeweils gültigen Bestimmungen versichert.

NORDLAND TOURS empfiehlt außerdem dringend die Buchung eines umfassenden Reiseversicherungspaketes mit folgenden Versicherungen: Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, und Reisekrankenversicherung einschließlich Ambulanzflug aus dem Ausland. Insbesondere für Nordamerika einschließlich Kanada wird darauf hingewiesen, dass die medizinische Versorgung dort sehr teuer ist. Wegen der großen Entfernungen und entlegenen Gegenden ist im Notfall ein Transport mit dem Flugzeug oder Hubschrauber notwendig. Dieses Risiko sollte, soweit möglich, durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt werden.


IX. Haftungsbeschränkungen für Schadensersatz


1. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseeistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen besteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich NORDLAND TOURS gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf ebenfalls berufen.

2. Kommt NORDLAND TOURS die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers für einen Teil der Vertragsleistungen zu, so haftet NORDLAND TOURS insoweit ausschließlich nach den Bestimmungen der internationalen Abkommen, insbesondere nach dem Montrealer Übereinkommen, neben dem ausführenden Luftfrachtführer (Fluggesellschaften). Diese Abkommen sehen auch Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse und Anmelde- und Ausschlussfristen zu zu Gunsten des Luftfrachtführers sowie besondere Gerichtsstände zugunsten des Reisenden vor.


3. Die vertragliche Haftung von NORDLAND TOURS gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a)    ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird
        oder
b)    NORDLAND TOURS für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


X.  Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. NORDLAND TOURS kann die Abhilfe verweigern, wenn die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

2. Leistet NORDLAND TOURS nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn NORDLAND TOURS die Abhilfe verweigert oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein beim Reisenden vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.

3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reisende einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel rechtzeitig während der Reise anzuzeigen.

4. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessen Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Bestimmung einer solchen Frist bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich oder von NORDLAND TOURS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.


XI. Rechte und Pflichten der Reiseleitung


1. Reiseleitungen und örtliche Vertretung von NORDLAND TOURS sind während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegen zu nehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Dies schließt Vereinbarungen ein, mit denen Reisemängel vor Ort ausgeglichen oder durch Zusatzleistungen einvernehmlich mit dem Reisenden kompensiert werden.

Reiseleitungen und örtliche Vertretungen von NORDLAND TOURS sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen NORDLAND TOURS anzuerkennen oder derartige Anspruchsstellungen entgegen zu nehmen.

2. Eine Kündigung des Reisevertrages durch NORDLAND TOURS (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von NORDLAND TOURS ausgesprochen werden; diese sind insoweit von NORDLAND TOURS bevollmächtigt.


XII. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung

1. Unabhängig von der Anzeige eines Mangels während der Reise müssen Ansprüche des Reisenden wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich bei NORDLAND TOURS geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

2. Die in Ziffer 1. bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem NORDLAND TOURS oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche ausdrücklich zurückweist oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


XIII. Verlust, Beschädigung und Verspätung von Reisegepäck


1. Bei Reisegepäck sind Verluste und Beschädigungen sowie Verspätungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen – unter Beifügung der notwendigen Unterlagen – zu melden. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung (P.I.R. genannt = Property Irregularity Report) verpflichtet. Ohne rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes! Auf Ausschlussfristen für Fluggepäck (Art. 31 Montrealer Übereinkommen, Art. 26 des Warschauer Abkommens) wird hingewiesen.

2. Soweit zusätzlich eine Anspruchsstellung auch gegenüber NORDLAND TOURS erfolgt, ist für die Geltendmachung von Ansprüchen bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck auch die Ausschlussfrist gemäß Ziffer XIII. dieser Reise- und Zahlungsbedingungen einzuhalten.


XIV. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen


1. Die Bekanntgabe solcher Bestimmungen bei Buchung einer Reise oder Reiseleistung dem Reisenden gegenüber bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Unterstellt wird dabei grundsätzlich, dass der Reisende deutscher Staatsbürger ist, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat  ausdrücklich mitgeteilt wurde. In der Person des Reisenden begründete persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt wurden oder offenkundig sind.

2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zuständigen staatlichen Behörden, insbesondere in den Ländern des Reiseziels, jederzeit die Bestimmungen auch kurzfristig ändern können. NORDLAND TOURS wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reisenden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien wegen einer möglichen Änderung der Bestimmungen in seinem Reisezielland zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.

3. Ergeben sich für den Reisenden wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass NORDLAND TOURS ihrerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von NORDLAND TOURS nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diesen Reise- und Zahlungsbedingungen nicht eingreifen.


XV. Abtretungsverbot

Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen NORDLAND TOURS ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Abtretungen bei Familienreisen an teilnehmende Familienmitglieder. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.


XVI. Sonstiges, Gerichtsstand

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reise- und Zahlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 651 a – m des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit NORDLAND TOURS nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen ist.

2. Für den Fall, dass der Reisende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von NORDLAND TOURS gegen den Reisenden der Gerichtsstand am Sitz von NORDLAND TOURS (Amtsgericht Pfaffenhofen, Landgericht Ingolstadt) vereinbart.

3. Die nach dem Montrealer Übereinkommen festgelegten Gerichtsstände bleiben unberührt.


XVII. Gültigkeit der Prospektangaben


Naturgemäß kann der Prospekt und das Internetangebot nur die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Einzelheiten des Reiseangebotes und der Reiseabwicklung wie z.B. Preise, Termine und Reisezeiten anführen. Änderungen sind insoweit aufgrund der weiteren Entwicklung möglich und bleiben vorbehalten. Dies gilt natürlich nur für Reiseverträge die noch nicht abgeschlossen sind.

Maßgeblich ist daher hinsichtlich der Preise, Termine und Reisezeiten etc. allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen, rechtswirksam im Reisevertrag getroffenen Abreden.

Reiseveranstalter
NORDLAND TOURS
Inhaber Peter Igla
Bistumerweg 38 a
85276 Pfaffenhofen
Telefon 08441- 804550
Fax 08441 - 804551
NordlandTours@compuserve.com



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Nordland Tours - West Kanada Reisen / Inh. Peter Igla / Bistumerweg 38 a / 85276 Pfaffenhofen Germany / Tel: 08441-804550 / Fax. 08441-804551 / UST-ID: DE 183 671 321
Für Fragen oder Anregungen: NordlandTours@compuserve.com
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